EB1-Green-Card

. . . mit oder ohne Stellenangebot

Die EB1-Green-Card-Kategorie bietet viele Vorteile. Für einige Green Card-Antragsteller besteht der Hauptvorteil der EB1-Kategorie darin, dass kein US-Arbeitgeber benötigt wird. Solche EB1-Green-Card-Antragsteller haben aufgrund einer „außergewöhnlichen Fähigkeit“ Anspruch auf diesen Vorteil.

FAQs

Nein. „EB1“ bezieht sich lediglich auf die Antragskategorie. Die resultierende Green Card ist dieselbe wie bei anderen Green Cards.

Antragsteller qualifizieren sich für die EB1-Klassifizierung, wenn sie in eine dieser drei Kategorien fallen:

  • Außergewöhnliche Fähigkeiten (bzw „Extraordinary Ability“). Solche EB1-Antragsteller müssen außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung beweisen. Ihre Leistungen müssen auf ihrem Gebiet durch umfangreiche Dokumentation anerkannt werden. Ein Stellenangebot ist nicht erforderlich.
  • Hervorragende Professoren und Forscher. Solche EB1-Antragsteller müssen internationale Anerkennung für Ihre herausragenden Leistungen in einem bestimmten akademischen Bereich nachweisen. Sie müssen mindestens 3 Jahre Erfahrung in Lehre oder Forschung in diesem akademischen Bereich haben. Sie müssen in die USA einreisen, um eine Lehrtätigkeit oder eine vergleichbare Forschungsstelle an einer Universität oder einer anderen Hochschule zu absolvieren.
  • Multinationaler Manager oder leitender Angestellter. Solche EB1-Antragsteller müssen in den drei Jahren vor der Petition mindestens ein Jahr lang von einer Firma oder einem Unternehmen außerhalb der USA beschäftigt gewesen sein. Sie müssen versuchen in die USA einzureisen, um weiterhin für diese Firma bzw. Organisation tätig zu sein. Ihre Anstellung muss in leitender oder exekutiver Funktion und bei demselben Arbeitgeber, einem verbundenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des Arbeitgebers außerhalb der USA gewesen sein.

EB1-Antragsteller, die behaupten, außergewöhnliche Fähigkeiten bzw. „Extraordinary Abilities“ zu besitzen, müssen entweder eine einmalige Superleistung nachweisen (z. B. Nobel, Pulitzer, Oscar, olympische Medaille) oder drei der folgenden 10 Kriterien erfüllen:

  • Nachweis des Erhalts geringerer national oder international anerkannter Preise oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen
  • Nachweis Ihrer Mitgliedschaft in Verbänden auf diesem Gebiet, die herausragende Leistungen ihrer Mitglieder verlangen
  • Nachweis von veröffentlichtem Material über Sie in Fach- oder Fachpublikationen oder anderen wichtigen Medien
  • Der Nachweis, dass Sie gebeten wurden, die Arbeit anderer entweder einzeln oder in einem Gremium zu beurteilen
  • Nachweis Ihrer ursprünglichen wissenschaftlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, sportlichen oder geschäftsbezogenen Beiträge von großer Bedeutung für das Gebiet
  • Nachweis Ihrer Urheberschaft für wissenschaftliche Artikel in Fach- oder Fachpublikationen oder anderen wichtigen Medien
  • Der Nachweis, dass Ihre Arbeiten auf künstlerischen Ausstellungen oder Vitrinen ausgestellt wurden
  • Nachweis Ihrer Leistung als führender oder kritischer Mitarbeiter in angesehenen Organisationen
  • Der Nachweis, dass Sie im Verhältnis zu anderen Fachleuten ein hohes Gehalt oder eine andere signifikant hohe Vergütung erhalten
  • Nachweis Ihrer kommerziellen Erfolge in den darstellenden Künsten

EB1-Antragsteller in der Kategorie Extraordinary Ability benötigen kein Stellenangebot.

Ja, wenn sie die Kriterien „außergewöhnliche Fähigkeiten“ oder „multinationale Führungskräfte“ erfüllen.

USCIS bietet „Premium-Processing“ für manche EB1-Green-Cards an. Diese beschleunigte Verarbeitung kann die initiale Verarbeitungszeit auf 15 Tage reduzieren. Wenn USCIS jedoch zusätzliche Nachweisdokumente anfordert, kann der Prozess um weitere 15 Tage nach Erhalt der angeforderten Dokumente verlängert werden. Anschließend vereinbaren EB1-Green-Card-Antragsteller, die sich in Übersee befinden, ein Interview im US-Konsulat.

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